Leider übernehmen die meisten Krankenkassen die Behandlung bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie nicht, die Kosten sind in Eigenleistung zu tragen. Kostenerstattungsverfahren sind vom Klienten bei seiner GKV anzufragen und zu beantragen.
Selbstzahler*in
Eine selbst finanzierte Psychotherapie wird bei der Krankenkasse nicht aktenkundig und kann auch sofort ohne eine ärztliche Überweisung begonnen werden. Die Kosten für eine Psychotherapie können als außergewöhnliche Aufwendung unter „sonstige Gesundheitsausgaben“ im Rahmen der zumutbaren Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
Private Krankenkassen, Beihilfestellen
Private Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen die Therapiekosten voll oder anteilig, die ein/e Heilpraktiker*in für Psychotherapie in Rechnung stellt, wenn diese als Behandelnde im Versicherungsvertrag akzeptiert ist. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung (durch eine Heilpraktikerin für Psychotherapie) zu klären.
Privater Zusatzversicherung
Sitzungen können bei privater Zusatzversicherung abgerechnet werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Konditionen ihrer privaten Zusatzversicherung. Bitte beachten Sie, dass ich einen Diagnoseschlüssel angeben muss und dies im Bereich der psychischen Störungen nach ICD 10 diagnostiziert werden muss.